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Bekanntmachung über die 29. Gemeinderatssitzung

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Umfangreiche Schulsanierung wird kostbar

Die von der Gemeinde für notwendig erachtete Sanierung der Alois-Reichenberger-Schule wird wohl über 7 Millionen kosten, so war vom beauftragten Architekten in der Gemeinderatssitzung zu hören, als er dem Gremium die geplanten Veränderungen in und am Schulgebäude näher erläuterte.

Die Umgestaltung der bisherigen Klassenräume nach den neuesten pädagogischen Vorstellungen mit offenem Lernkonzept und Lernlandschaft begeisterte nicht nur Bürgermeister Fischer und die Gemeinderäte sondern auch die anwesende Schulleiterin Elke Hollmer. Nach den vorgestellten Sanierungsplänen gibt es künftig einen Unterrichtsbereich, einen Arbeitsbereich und einen Verwaltungsbereich der von seinem jetzigen Bereich verlagert wird. Dies ermöglicht künftig kurze Wege und ermöglich zudem die Einrichtung einer Bibliothek in den freiwerdenden Räumen, die auch noch der Volkshochschule zur Verfügung stehen sollen. Im Kellergeschoss scheint nach dem Ausbau der bisherigen Ölheizung mitsamt Öltank die Verlagerung der verbleibenden technischen Einrichtungen sinnvoll. Für die Zukunft ausgerichtet werden weitere Räume im Untergeschoss, die dann als Hort genutzt werden und mit der Einrichtung einer Industrieküche will man die Mittagsversorgung in der Schule und den Kindertageseinrichtungen in eigener Verantwortung übernehmen. Mit dem Einzug einer neuen Decke in dem Luftraum über dem Treppenhausbereich würde sich die Möglichkeit für einen neuen Mehrzweckraum eröffnen. Wie Bürgermeister Fischer und der Architekt gemeinsam ausführten, ist für dieses Millionenprojekt der Gemeinde aus mehreren Töpfen eine Förderung möglich, es werden aber auch wesentliche Teilbereiche der Sanierung voll von der Gemeinde zu finanzieren sein.

Nach dem Bericht eines Mitglieds des Rechnungsprüfungsausschusses über den Verlauf der örtlichen Rechnungsprüfung konnte die Jahresrechnung der Gemeinde Kirchroth für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt werden. Ohne die Beteiligung des Bürgermeisters, der sich dazu auf die Zuhörerplätze begab, folgte für das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung die einstimmige Entlastung. Die rege Investitionstätigkeit der Gemeinde, schwerpunktmäßig beim Grunderwerbe, wie der Bürgermeister ausführte, machte den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 notwendig und bekam vom Gremium ein einstimmiges Votum.

Die Landtags- und Bezirkswahlen im Herbst 2023 werden schon ihre organisatorischen Schatten voraus. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Bildung der Stimmbezirke, Kirchroth 1 für die Gemeindeteile Kirchroth, Aufroth, Neuroth, Neumühl, Thalstetten, Kößnach, Bachhof, Pittrich, Neudau und Pichsee, sowie Stimmbezirk Pondorf 2 mit der Zuständigkeit für die Gemeindeteile Oberzeitldorn, Leiten, Weiher, Obermiethnach, Untermiethnach, Krumbach, Roith, Wasenhof, Breimbachmühle, Pillnach, Pondorf, Niederachdorf und Stadldorf billigte das Gremium mit einer deutlichen Mehrheit. Dazu werden noch zwei Briefwahlvorstände gebildet um der erwarteten weiteren Zunahme der Briefwähler gerecht zu werden.

Für die Weiterführung des Spielplatzkonzeptes im Gemeindebereich hatte der Gemeinderat die Auswahl unter drei Vorschlägen. Aus mehreren Gründen entschied sich der Gemeinderat für die Neuanlage eines Spielplatzes in Niederachdorf im Frühjahr 2023. Für die Planung und Umsetzung will man in die Zusammenarbeit eine Fachfirma und interessierte Eltern einbinden und in den nächsten Gemeindehaushalt soll dafür ein Ansatz von 20 000 Euro vorgesehen werden.

Bei der Aussprache über die Beteiligung der Gemeinde als Nachbarkommune zu dem Vorhaben der Änderung des Bebauungsplanes „Unterparkstetten-Schmiedfeld“ mit Deckblatt durch die Gemeinde Parkstettten sah der Gemeinderat keinerlei Belange der Gemeinde Kirchroth berührt.

Nicht so einfach gestaltete sich die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung einer 3. Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortschaft Oberzeitldorn. Die teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen führten zu einer längeren Aussprache. Eine Einigung bei den noch ausstehenden privatrechtlichen Vereinbarungen vorausgesetzt, erfolgte abschließend die Zustimmung zur Einbeziehungssatzung.

Um dem Wunsch eines Bauherrn im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Pittrich-West nachzukommen, hatte der Gemeinderat für das beabsichtigte Wohngebäude mit einem Flachdach schon bei der Sitzung im März eine Befreiung erteilt. Dies stellte jedoch die übergeordnete Baubehörde nicht zufrieden und so erfolgte auf Antrag mehrerer Gemeinderäte die erneute Behandlung dieser Thematik. Dazu erfolgte jetzt der Beschluss, mit einem Deckblatt und dem dazugehörigen Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Vorlaussetzung dafür zu schaffen, dass der Bauherr sich seine Vorstellung von dem neuen Wohngebäude erfüllen kann. Mit der Information über die von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit abgearbeiteten Bauanträge und näheren Informationen über das Rahmenprogramm für den Christkindlmarkt am 3. Und 4. Dezember am Ortsplatz endete der öffentliche Sitzungsteil.

 

Berichterstatter Johann Groß

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